• Schulsozialarbeit ist Jugendhilfe an der Schule.

  • Schulsozialarbeiter sind neutrale und unabhängige Ansprechpartner für Schüler/innen, Eltern und Lehrkräfte.

  • Die Zusammenarbeit mit der Schulsozialarbeit ist freiwillig.

  • Die Schulsozialarbeiterin unterliegt der Schweigepflicht.

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