Einschulungsstichtag
Durch die Verlegung des Stichtages zum Schuljahr 2021/22 auf den 31. Juli, sind alle Kinder bis zu diesem Termin schulpflichtig. Der „Kann“-Zeitraum erstreckt sich bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres.
Bei Zurückstellung müssen die Eltern bei der Schulanmeldung einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen.