Einschulungsstichtag

Durch die Verlegung des Stichtages zum Schuljahr 2022/23 auf den 30. Juni, sind alle Kinder bis zu diesem Termin schulpflichtig. Der „Kann“-Zeitraum erstreckt sich bis zum 30. März des folgenden Kalenderjahres.
Bei Zurückstellung müssen die Eltern bei der Schulanmeldung einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung stellen.

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